- Formen der Zwangsheirat
Sandra Biberstein: Als Präsidentin der Fachstelle Zwangsheirat und als Rechtswissenschaftlerin beschäftigst du dich seit 2001 mit dem Phänomen der unfreien Eheschliessung. Ab wann ist eine Heirat eine Zwangsheirat?
Anu Sivaganesan: Sobald ein Zwang besteht, eine Ehe einzugehen, handelt es sich um eine Zwangsheirat. Die Schweiz geht seit 2013 mit einem eigenen Straftatbestand dagegen vor. Daneben gibt es noch die arrangierte Ehe und auch die Minderjährigen- oder Kinderheirat. Bei diesen Formen ist es umstritten, inwiefern die Selbstbestimmung eingeschränkt ist. In der Fachstelle haben wir bis Anfang dieses Jahres zwischen Zwangsheirat als Menschenrechtsverletzung und arrangierter Heirat unterschieden, nun aber unsere Position aufgrund unserer Beratungserfahrung geändert. Gerade weil Personen unter Druck gesetzt werden, müssen wir auch die arrangierte Ehe gesellschaftlich kritisch betrachten.
SB: Wie sehen diese Einschränkungen der Selbstbestimmung konkret aus?
AS: Bei einer arrangierten Heirat wird oft der Vergleich gemacht, dass ja auch Personen in westlichen Ländern über Vermittlungsplattformen die passende Partnerin oder den passenden Partner aufgrund verschiedener Kriterien suchen. Der Unterschied ist, dass die Kriterien und der Zeitpunkt bei der sogenannten selbstorganisierten Heirat selbstständig bestimmt werden können. Bei der arrangierten Heirat entscheiden Familienangehörige, die klare Vorschriften setzen, wer als Ehepartnerin oder -partner in Frage kommt. Eine gleichgeschlechtliche Ehe zum Beispiel ist nicht erwünscht. Das Alter spielt zudem eine wichtige Rolle: Unsere Erfahrung zeigt, dass der Heiratsdruck steigt, sobald mit 18 Jahren das heiratsfähige Alter erreicht wird. Spätestens mit 26 Jahren muss man dann verheiratet sein, weil man sonst als Frau als «Übriggebliebene» gilt. Daneben gibt es in einigen Gemeinschaften auch eine Endogamievorschrift, das heisst, man muss innerhalb der gleichen Religion, Ethnie, Nationalität oder sogar der Verwandtschaft heiraten.
SB: Die Einschränkung kann also so weit greifen, dass eine betroffene Person gar keine Wahl mehr hat, mit wem sie eine Ehe eingeht.
AS: Genau. Die Personen leben in der Schweiz in einem Diaspora-Kontext und auch in einem Land mit grosser Vielfalt. Dennoch wird ihnen gesagt, dass sie nur innerhalb einer kleinen Gruppe auswählen können. Einer mündigen Person werden damit die Fähigkeit und die Möglichkeit abgesprochen, selbst eine Partnerin oder einen Partner zu finden.
SB: Du hast erwähnt, dass die Selbstbestimmung bei der Kinderheirat umstritten ist. Inwiefern?
AS: Bei Minderjährigen ist die emotionale und finanzielle Abhängigkeit gross, sie können von Familienmitgliedern stark unter Druck gesetzt werden. Wenn ein neunjähriges Mädchen verheiratet wird, ist der Fall klar: Kaum jemand geht davon aus, dass sie über das volle Ausmass ihrer Situation informiert ist und aufgrund dieser Kenntnis ihre Zustimmung dazu geben kann. Bei einer 16- oder 17-jährigen Person ist es umstritten, inwiefern sie bereits selbstbestimmt handelt. Die UN-Kinderrechtskonvention geht aber davon aus, dass eine Person unter 18 Jahren als Kind gilt. In der Schweiz ist es erst ab 18 Jahren erlaubt, eine Ehe einzugehen. Jedoch gibt es Ausnahmerechte, die im Ausland geschlossene Ehen von Minderjährigen als gültig erklären. Ich erachte diese Rechtslage als heikel, weil so die Ehe eines Mädchens, das einst mit neun Jahren verheiratet wurde, indirekt von der Schweiz anerkannt werden kann. Dies, weil der Zeitpunkt der Anerkennung der Heirat in der Schweiz gilt, und nicht, wie alt die Betroffene bei ihrer Eheschliessung war. Für Länder wie Pakistan und die Türkei, in denen vor Ort gegen Kinderheirat gekämpft wird, sendet diese Anerkennungspraxis ein falsches Signal.
2.Die Perspektive der Betroffenen
SB: Welche Rolle spielt die Perspektive der Betroffenen? Und in welchen Fällen handelt ihr als Fachstelle?
AS: Die Betroffenen, die zu uns kommen, befinden sich in einer Zwangssituation. Wir handeln, sobald sie sagen, dass sie unsere Hilfe brauchen. Meistens geht es darum, dass sich die Person befreien will. Unsere Arbeit orientiert sich an der Menschenwürde im Kontext von Kultur und Migration und nicht an irgendwelchen Wertediskussionen. Die zentrale Frage ist immer, ob die Würde eines Menschen verletzt wird.
SB: Du hast erwähnt, dass ihr eure Position in Bezug auf die arrangierte Heirat geändert habt. Wie wichtig sind die Erfahrungen aus der Beratung für eure Arbeit?
AS: Wir lernen dabei viel von den Betroffenen. Früher gingen wir davon aus, dass es die Eltern immer gut mit ihren Kindern meinen, aber falsch handeln. Ein Betroffener aus der Türkei äussert sich zum Beispiel in unserem Dokumentarfilm so: «Die Eltern haben bereits ihre Zustimmung gegeben. Der grösste Teil ist sowieso schon erledigt. und bei dir bleibt nur ein ganz kleiner Teil. Die Antwort, wie du dich entscheiden musst, ist: ‹ja›.» Eine solche Aussage verändert auch unsere Wahrnehmung, weil sie zeigt, dass es den Eltern nicht um das Wohl ihres Kindes geht, sondern darum, wie sie in der Gemeinschaft dastehen. Im Dialog lernen wir, mit welchen Strategien sich Fälle lösen lassen und welche Themen wir kritisch beleuchten müssen. Seit der Aufnahme unserer Beratungstätigkeit im Jahr 2005 hatten wir 2200 Fälle, zurzeit sind es fünf bis neun Meldungen pro Woche. Wir beraten jedoch nicht nur Betroffene, sondern auch die Menschen in ihrem sozialen Umfeld sowie Fachpersonen.
SB: Was bringt Eltern dazu, ihre Kinder zwangsweise zu verheiraten oder eine Ehe zu arrangieren?
AS: Es gibt unterschiedliche Ursachen. Die patriarchale Struktur spielt sicher eine grosse Rolle: Das Mann-Sein wird überbewertet, das Frau-Sein hingegen abgewertet. Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass auch Männer Opfer von Zwangsheirat sein können. Schliesslich geht es um die Verbindung von Mann und Frau. Auch die Kontrolle über Sexualität ist eine grundlegende Ursache für eine Kinderheirat: Mädchen werden früh verheiratet, damit ihre Jungfräulichkeit noch intakt ist. Der Fokus liegt dabei auf ihrer Geschlechtlichkeit, nicht aber auf der Entwicklung als Frau und Mensch an sich. Eine Zwangsverheiratung ist eine massive Einschränkung des Rechts auf körperliche und seelische Integrität. Religion hat auch einen Einfluss, ist aber nicht die einzige Ursache.
SB: Und welche Rolle spielt die Kultur? Kann man in einer Kultur etwas als Zwang oder Gewalt bezeichnen, das in einer anderen legitim ist?
AS: Es gibt die afrikanische Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes aus dem Jahr 1990, die international als Menschenrechtsinstrument eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Kinderheirat einnimmt. Diese definiert nicht nur eine Eheschliessung, sondern auch eine Verlobung von Personen unter 18 Jahren als sozial und kulturell schädliche Praktiken. Das heisst, dass es kulturelle Handhabungen gibt, die der Menschenwürde unzuträglich sind und gegen die man vorgehen muss. Kinderheirat ist so eine Praktik. Gerade im Westen hat man allerdings Hemmungen, Themen wie die Minderjährigenheirat anzusprechen und sie als ein kulturelles Problem anzusehen. Die afrikanische Charta zeigt jedoch, dass der Kulturbegriff auch für einen selbstreflektierten und kritischen Umgang mit Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden kann.
3. Eine Frage der Wahrnehmung
SB: Warum sind wir so zurückhaltend, wenn es um den Kulturbegriff geht?
AS: Vielleicht, um gewisse Stigmatisierungen von Einwanderungsgesellschaften zu vermeiden. Diese Vorsicht ist scheinbar gut gemeint. Ich höre immer wieder, dass auch in der Schweiz vor 50 Jahren eine Heirat zwischen zwei Konfessionen noch nicht einfach war. Diese Aussage tönt für mich allerdings unintendiert so, als ob Migrantinnen und Migranten noch nicht so fortgeschritten sind und Nachholbedarf hätten. Es gibt auch die Tendenz zu sagen, eine Gemeinschaft sei zurückgeblieben oder habe eine archaische Kultur. Aber Kultur als einzige Ursache zu sehen, ist ein Ausdruck von Kulturalisierung. Im Gegensatz dazu gibt es die Kultur-Nihilierung: Kultur spiele keine Rolle. Wir vertreten bei der Fachstelle die Ansicht, dass sich Themen wie Sexualität nie von kulturellen Praktiken getrennt analysieren lassen. Wer also die Rolle der Kultur verneint, ist strukturblind. Viele Menschen, die eine Zwangsheirat ausüben, finden jedoch, dass sie für ihre Kinder entscheiden, sei Teil ihrer Kultur, Tradition, vielleicht sogar ihrer Religion. Sie leben danach und legitimieren die Zwangsheirat so.
SB: Die Fachstelle geht also davon aus, dass Zwangsheirat ein Phänomen ist, bei dem unterschiedliche soziale und kulturelle Kontexte mitberücksichtigt werden müssen, das aber nicht nur auf diese beschränkt werden darf.
AS: Unbedingt. Manchmal gibt es kulturelle Vorstellungen, wie beispielsweise eine Verlobung aufgelöst werden soll. Auch die Cousin-Heirat weist eine kulturelle Dimension auf. Eine Albanisch sprechende Gemeinschaft kann sich eine solche Heirat nicht vorstellen, bei den Kurdisch sprechenden Gruppen gilt sie als normal. Solche Unterschiede lassen sich also nicht alleine mit dem Patriarchat erklären.
SB: Welche Rolle spielt in diesem Diskurs deine eigene Wahrnehmung?
AS: Ich empfinde die Diskussion zum Thema Zwangsheirat oft als verkehrte Welt. Als es darum ging, Vergewaltigung in der Ehe als Offizialdelikt anzuerkennen, kämpften Feministinnen in der Schweiz darum, dass der Staat interveniert und klare Regeln aufstellt, um die Frauen zu unterstützen. Ich hätte erwartet, dass sie sich auch bei diesem Thema einsetzen. Stattdessen gibt es Voten wie «Was ist, wenn aus Zwang Liebe geworden ist?». Sobald es um Migration geht, stellen viele ihre emanzipatorischen Anliegen zurück. Das nützt dem Thema allerdings nichts: Es geht um Menschenrechts- und Frauenrechtsverletzungen, unabhängig von der Herkunft! Warum behandelt man eine Person mit Migrationshintergrund anders als eine Person ohne? Die Opfer sind Migrantinnen und Migranten, leben in der Schweiz und brauchen Unterstützung, also sollten wir auch darüber sprechen.
Anu Sivaganesan ist Juristin und Präsidentin der Fachstelle Zwangsheirat. In ihrem interdisziplinär angelegten Dissertationsprojekt an der Universität Zürich zum Thema «Unfreie Heirat – eine Menschenrechtsverletzung in ihrer euro-asiatischen Verflechtung» erörtert sie Zwangsheiraten erstmals als multiples Verflechtungsphänomen im euro-asiatischen Raum.
Der Balken in meinem Auge ist eine geteilte Rubrik von Coucou und Zollfreilager, dem Kulturmigrations-Observatorium der Plattform Kulturpublizistik an der ZHdK. Die Interviews beleuchten die Kultur, ihre Praxen und Politiken als Frage der Multiperspektivität. Das Interview mit Anu Sivaganesan wurde von Sandra Biberstein am 3. Juli 2018 in Zürich geführt.